Am Ende eines jeden Semesters schließt dieses mit den Prüfungszeiträumen (siehe 3.01 Semestereckpunkte) ab. Auf dieser Seite bekommst du eine kurze Zusammenfassung der Abläufe rund um die Prüfungen.
Gegen die Bewertung von Prüfungs- und Studienleistungen kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden (vgl. §37, Abs. 2, PStO-AB). Der Einspruch kann auch vorbehaltlich einer möglicherweise noch nicht erfolgten Prüfungseinsicht eingereicht werden.