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studium:pruefungen

3.07 Prüfungen

Am Ende eines jeden Semesters schließt dieses mit den Prüfungszeiträumen (siehe 3.01 Semestereckpunkte) ab. Auf dieser Seite bekommst du eine kurze Zusammenfassung der Abläufe rund um die Prüfungen.

Allgemeines

Prüfungsrecht

Prüfungsarten

  • Prüfungsleistung: in der Modultafel als PL, sPL (schriftlich), mPL (mündlich), aPL (alternativ) gekennzeichnet
  • Studienleistung („Schein“): in der Modultafel als SL gekennzeichnet

Prüfung anmelden

  • Formular (falls nicht im HIS möglich)
  • Abgabe: im Anmeldezeitraum im Prüfungsamt
  • bei Online-Anmeldung bitte nicht zusätzlich das Formular abgeben!

Erstantrittsfristen

  • Prüfungsleistungen der ersten beiden Fachsemester müssen jeweils spätestens 2 Semester später zum ersten Mal geschrieben werden (vgl. §20 PStO-AB)
  • Prüfungsleistungen, die in den Modultafeln im ersten Semester eingetragen sind, müssen also beispielsweise spätestens im dritten Semester erstmailg belegt werden, Prüfungsleistungen aus dem zweiten Semester spätestens im vierten Semester
  • Studienleistungen (z. B. Studium generale, Englisch, BWL im Bereich „Softskills“) sind davon nicht betroffen

Prüfung abmelden

  • Formular (falls nicht im HIS möglich)
  • Abgabe: bis 4 Tage vor der Prüfung im Prüfungsamt (kann zur Wahrung der Frist auch vorab per Fax oder E-Mail eingesendet werden)
  • bei Online-Abmeldung bitte nicht zusätzlich das Formular abgeben!

Prüfung nicht angetreten

Prüfung nicht bestanden

  • Prüfung muss innerhalb von 2 Semestern wiederholt werden
  • Freiversuch: Formular
    • es gibt insgesamt 6 (IN, II) oder 7 (BMT, TKS) Frei- oder Notenverbesserungs-Versuche (als was ihr die jeweils nutzen wollt ist euch überlassen)

Prüfung zwei Mal nicht bestanden

  • Antrag auf 2. W. (2. Wiederholungsprüfung) an den Prüfungsausschuss
  • Abgabe: vor dem Prüfungsanmeldezeitraum im Prüfungsamt
  • Achtung: Anzahl möglicher 2. W. ist begrenzt! (BMT: 11, IN u. II: 6, TKS: 7)

Prüfung bestanden

  • Notenverbesserung: Formular
    • es gibt insgesamt 6 Frei- oder Notenverbesserungs-Versuche (als was ihr die jeweils nutzen wollt ist euch überlassen)
    • muss spätestens vor Verteidigung der Abschlussarbeit angemeldet werden

Einspruch einlegen

Gegen die Bewertung von Prüfungs- und Studienleistungen kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden (vgl. §37, Abs. 2, PStO-AB). Der Einspruch kann auch vorbehaltlich einer möglicherweise noch nicht erfolgten Prüfungseinsicht eingereicht werden.

Materialien

studium/pruefungen.txt · Zuletzt geändert: 06.10.2024 01:33 von Marc Schlagenhauf